Überbrückungshilfe III

Allgemeine Informationen und Einsatzmöglichkeiten

Auch wenn der Lockdown der Fitnessclubs inzwischen beendet wurde, haben viele Clubs Existenzsorgen, da sie von erheblichen Umsatzrückgängen betroffen sind. Mit der Überbrückungshilfe III, die am 19.01.2021 verabschiedet wurde, sollen von der Schließung bzw. von starken Umsatzrückgängen betroffene Unternehmen unterstützt und die wirtschaftlichen Folgen der Schließung abgemildert werden.

Die Antragsstellung wurde gegenüber der Überbrückungshilfe II erleichtert und der Katalog der Fördermöglichkeiten stark erweitert, z.B. um Marketing- und Werbekosten sowie Digitalisierungskosten (siehe unten). Dadurch haben Fitnessclubs die Möglichkeit, sich neu aufzustellen und sich optimal auf die Zeit nach der Wiedereröffnung vorzubereiten.

Nutzen Sie alle Möglichkeiten, die Ihnen die Überbrückungshilfe III bietet! Nachfolgend ein Leitfaden des Horn Verlags mit den wichtigsten Kriterien.

Wie viel Geld können Sie bei der Überbrückungshilfe III erhalten?

90% der monatlichen Fixkosten, wenn der Umsatz im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 um mehr als 70 % zurückging.



60% der monatlichen Fixkosten, wenn der Umsatz im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 um 50 % bis 70 % zurückging.



40% der monatlichen Fixkosten, wenn der Umsatz im Vergleich zum entsprechenden Monat des Jahres 2019 um 30 % bis 50 % zurückging.


Die Höhe der Überbrückungshilfe III richtet sich nach den betrieblichen Fixkosten, wobei der monatliche Höchstbetrag im Januar nochmals deutlich gegenüber der Überbrückungshilfe II angehoben wurde.

Was wird von der Überbrückungshilfe III abgedeckt? 

  • Marketing und Werbekosten (maximal in Höhe der Ausgaben im Jahre 2019)
  • Investitionen in die Digitalisierung des Betriebs, z.B.
    – Website und Online-Shops
    – Erstellung von Online-Marketing-Strategien zur Gewinnung neuer Kunden
    – Beratungs- und Umsetzungsleistungen einer Online-Marketingagentur
    – Software-Lizenzen
    – Hardware wie PC, Tablets, Smartphones usw.
    Erstattet werden einmalig Kosten bis zu 20.000 Euro, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind.
  • Mieten und Pachten (Gebäude, Fahrzeuge oder Maschinen) sowie Nebenkosten

  • Finanzierungskosten sowie Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen

  • Ausgaben für Elektrizität, Wasser, Heizung, Reinigung, Hygienemaßnahmen

  • Gebühren für Müllentsorgung und Straßenreinigung

  • Kosten für Telekommunikation (Telefon- und Internet, Server, Rundfunkbeitrag usw.)

  • Kfz-Steuern für gewerblich genutzte PKW und andere in fixer Höhe regelmäßig anfallende Steuern

  • Kosten für Auszubildende (zu 100 %, einschl. Sozialversicherungsbeiträge)

  • Aufwendungen für Personal, das nicht in Kurzarbeit ist

  • Versicherungsbeiträge, Abonnements oder Grundsteuern

  • Betriebliche fortlaufende Kosten für externe Dienstleister, zum Beispiel für die Buchhaltung, Erstellung des Jahresabschlusses, Reinigung, Hausmeister usw.

  • Betriebliche Lizenzgebühren, beispielsweise für IT-Systeme

  • Abschreibungen von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens bis zu 50 Prozent des Abschreibungsbetrags

  • Modernisierungs-, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten. Erstattet werden Kosten bis zu 20.000 Euro pro Monat, die im Zeitraum März 2020 bis Juni 2021 angefallen sind.


Wie können Sie den Antrag auf Überbrückungshilfe III stellen?



Den Antrag können nur Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte oder vereidigte Buchprüfer stellen. 


Ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer muss die Umsatzrückgänge und fixen Betriebskosten prüfen und diese bestätigen, bevor er die Überbrückungshilfe III für den Unternehmer beantragt. Dafür sind Nachweise nötig, z.B. der Gesellschaftervertrag, ein Körperschaftssteuerbescheid oder Bescheide über bereits bewilligte Fördermittel. 

Wann bekommen Sie Ihr Geld?

Die Bewilligungsstellen der Bundesländer prüfen den Antrag und kümmern sich auch um die Auszahlung des Geldes. Ähnlich wie bei der Überbrückungshilfe II oder den November-/Dezemberhilfen gibt es oft Abschlagszahlungen, wobei die Höhe statt bislang 50.000 Euro nunmehr bis 100.000 Euro für einen Fördermonat beträgt.

Die Auszahlungsgeschwindigkeit ist von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich und lässt sich auch nicht durch Anrufe oder schriftliche Nachfragen beschleunigen. Die Bewilligungsstellen sind chronisch überlastet, wobei von der Politik regelmäßig eine beschleunigte Abwicklung zugesagt wird.

Gerne beraten wir Sie, welche Marketing- und Digitalisierungs-Projekte für Sie sinnvoll sind, um sich optimal auf die Zeit nach der Wiedereröffnung vorzubereiten!

Erstattet werden beispielsweise

Vorgehensweise

    Online-Tippspiel bestellen

    Um das Online-Tippspiel zu bestellen, füllen Sie bitte die folgenden Felder aus und wir werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen, um alle Details der Umsetzung zu besprechen.

      Online-Tippspiel bestellen

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      Anmeldung zu den Online-Seminaren mit Sven Deutschländer




        Die Teilnahmegebühr von 49 Euro zzgl. MwSt. pro Seminar (oder 119 Euro zzgl. MwSt. für alle 3 Seminare) kann von folgendem
        Konto abgebucht werden:



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